In Baden-Württemberg ist zum 1. Juli 2015 das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Kraft getreten. Hausbesitzer, die ihre alte Öl-Heizungsanlage tauschen lassen, können auch nach der Verschärfung des Gesetzes mit Heizöl die Auflagen sehr gut umsetzen. Es gibt verschiedene Erfüllungs-Varianten für Heizöl und Bio-Heizöl:

Erfüllungsoptionen für Heizöl und Bioheizöl

Wer eine kostenintensive Hausmodernisierung scheut, kann mit Bio-Heizöl und einem Sanierungsplan alle Auflagen erfüllen: Siehe Variante 1

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